Heute wird jedes Handelsregister in Deutschland elektronisch geführt. Dies wurde jedoch erst durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.12.1993 möglich. Davor wurden alle Eintragungen im Handelsregister manuell auf das entsprechende Handelsregisterblatt der Firma eingetragen. Die tatsächliche Umstellung auf die elektronischen Registerführung fand in jedem Bundesland zu einem anderen Zeitpunkt statt. Der Zeitpunkt der Umstellung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und fand zwischen den Jahren 2001 bis 2007 statt (unten finden Sie eine Übersicht zum Zeitpunkt der Umstellung in den verschiedenen Bundesländern). Zum 01.01.2007 ist das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister, welches das Handelsregister verpflichtet alle Eintragungen nur noch in elektronischer Form anzunehmen, in Kraft getreten.
Wann ist es wichtig sich über den Zeitpunkt der Umstellung zu informieren? Der Zeitpunkt der Umstellung auf das elektronische Handelsregister sollte beachtet werden, wenn man sich für vergangene Firmeninformationen interessiert und feststellen möchte, ob der Historische Handelsregisterauszug oder der Chronologische Handelsregisterauszug das passendere Dokument ist. Sowohl der Historische Handelsregisterauszug als auch der Chronologische Handelsregisterauszug enthalten Informationen über Veränderungen von Eintragungen sowie gelöschte Einträge in einem gewissen Zeitraum.
Der Historische Handelsregisterauszug sollte angefordert werden, wenn Sie Firmeninformationen benötigen, die vor der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Handelsregister eingetragen worden sind. Der Zeitpunkt der Umstellung auf die elektronische Registerführung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Weiter unten sehen Sie eine Tabelle, wann im entsprechenden Bundesland umgestellt wurde.
Den Chronologischen Handelsregisterauszug sollten Sie bestellen, wenn Sie Wirtschaftsinformationen benötigen, die nach dem Zeitpunkt der Umstellung auf die elektronische Registerführung der Handelsregister des entsprechenden Bundeslandes eingetragen worden sind. Alle Eintragungen, die ab diesem Zeitpunkt veröffentlicht oder gelöscht worden sind, können in einem Chronologischen Handelsregisterauszugs nachvollzogen werden.
Die folgende Tabelle zeigt das Datum der Umstellung auf die elektronische Registerführung in dem entsprechenden Bundesland.
Bundesland | Datum |
---|---|
Baden-Württemberg | 01.2007 |
Bayern | 04.2004 |
Berlin | 06.2004 |
Brandenburg | 12.2006 |
Berlin | 06.2004 |
Bremen | 12.2005 |
Hamburg | 01.2001 |
Hessen | 11.2006 |
Mecklenburg-Vorpommern | 12.2006 |
Niedersachsen | 01.2007 |
Nordrhein-Westfalen | 01.2005 |
Rheinland-Pfalz | 01.2006 |
Saarland | 03.2004 |
Sachsen | 01.2005 |
Sachsen-Anhalt | 10.2006 |
Schleswig-Holstein | 12.2006 |
Thüringen | 12.2006 |
Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Auskunft. Es wird keine Garantie übernommen, inwieweit die Umstellung tatsächlich zu diesem Zeitpunkt stattgefunden hat. Mit Hilfe dieser Informationen, können Sie nun besser abschätzen, ob Sie einen Chronologischen Handelsregisterauszug oder einen Historischen Handelsregisterauszug bestellen sollen.