Historischer Handelsregis­ter­auszug

Fordern Sie jetzt Ihren gewünschten Handelsregis­ter­auszug online an! Ganz egal ob aktueller, chronologischer oder historischer Handelsregis­ter­auszug – er steht sofort für Sie zum Download bereit oder wird an Ihre Mail-Adresse weitergeleitet.

Ihre Vorteile:

  • offizielles Dokument
  • sofort abrufbar
  • keine Registrierung
  • keine versteckten Kosten

Sie müssen weder das zuständige Registergericht anschreiben noch dahin fahren – einfach das gewünschte Unternehmen wählen und den entsprechenden Handelsregis­ter­auszug sofort herunterladen.

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Historischer Handelsregis­ter­auszug – wichtige Informationen

Ein historischer Handelsregis­ter­auszug enthält folgende Unternehmensinformationen:

  • Unternehmenssitz
  • Tätigkeitsbereich
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Personen
  • Grund- oder Stammkapital
  • Daten aller Kommanditisten
  • Tag der letzten Eintragungen
  • Firmenereignisse bis zur digitalen Umstellungen

Ein historischer Handelsregis­ter­auszug umfasst alle vergangenen Einträge eines Unternehmens bis ca. 2007, also bis zur Umstellung auf die digitale Registerführung. In der Regel wird ein historischer Handelsregisterauszug als Bildformat zur Verfügung gestellt, da es sich um ältere Eintragungen handelt, die eingescannt wurden. Dabei kann ein historischer Handelsregisterauszug – je nach Änderungen und Bestehen einer Firma – einen Umfang von bis zu 30 Seiten haben.

Beispiele für Änderungen im Handelsregister sind:

  • neue Geschäftsleitung
  • neuer Firmensitz/neue Firmenadresse
  • Erhöhung oder Verringerung des Stammkapitals
  • Veränderung des Gegenstands bzw. der Tätigkeit einer Firma

Ein historischer Handelsregis­ter­auszug unterscheidet sich vom chronologischen Handelsregisterauszug hinsichtlich des zeitlichen Umfangs. Ein historischer Handelsregis­ter­auszug beinhaltet alle Informationen und Veränderungen, die vor der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Handelsregister eingetragen wurden. Der chronologische Abdruck beinhaltet alle Informationen, die nach der Umstellung auf die elektronische Registerführung eingetragen wurden. Die Umstellung auf die elektronische Registerführung fand nicht in jedem Bundesland zur gleichen Zeit statt. Sie unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 2001 und 2007.

Je nachdem von welchem Zeitraum Sie Firmeninformationen benötigen, sollten Sie sich über den Zeitpunkt der Umstellung von Papierform auf die elektronische Registerführung im jeweiligen Bundesland informieren. Hier können Sie sich über den Zeitpunkt der Umstellung auf die digitale Registerführung in dem entsprechenden Bundesland der gesuchten Firma informieren.

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Das deutsche Handelsregister

Das deutsche Handelsregister wird je Bundesland bei den Registergerichten des jeweiligen Amtsgerichtes geführt. Eingetragene Tatsachen sind der Öffentlichkeit zugänglich, um den Rechtsverkehr zu sichern. Laut §§ 8-12 Handelsgesetzbuch (HGB) brauchen Sie kein berechtigtes Interesse oder eine Genehmigung, um Auszüge einsehen zu können. Wenn Sie sich also näher über ein Gewerbe informieren möchten, dann ist ein historischer Handelsregis­ter­auszug die beste Wahl. Nach einem längeren Umstellungsprozess wird das Handelsregister seit dem 01. Januar 2007 in ganz Deutschland ausschließlich elektronisch geführt. Auch Anmeldungen und Eintragungen erfolgen auf rein elektronischem Wege. Je nachdem von welchem Zeitraum Sie Firmeninformationen benötigen, sollten Sie sich daher über den Zeitpunkt der Umstellung von Papierform auf die elektronische Registerführung im jeweiligen Bundesland informieren.

Erfolgt die Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform der OHG (Offene Handelsgesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder AG (Aktiengesellschaft), so ist ein Eintrag in das Handelsregister unabdingbar. Nur so wird die Firmengründung tatsächlich rechtskräftig.

Weitere Handelsregis­ter­auszüge

Aktueller Handelsregis­ter­auszug

Ein aktueller Handelsregis­ter­auszug umfasst alle aktuellen Einträge zu einem Unternehmen, ohne gelöschte (rot markiert) oder erklärende Eintragungen. Der aktuelle Handelsregis­ter­auszug ist sinnvoll, wenn Sie z.B. einen Kredit aufnehmen, ein Firmenauto leasen oder Geschäftsbeziehungen eingehen möchten.

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Chronologischer Handelsregis­ter­auszug

Ein chronologischer Handelsregis­ter­auszug enthält die aktuellen Daten sowie frühere Eintragungen seit der Umschreibung in das elektronische Register. Gelöschte Informationen sind dabei rot unterstrichen. So lässt sich die Unternehmensgeschichte ab 2007 komplett nachvollziehen, da sämtliche aktuelle, gelöschte und gegenstandslose Eintragungen zu lesen sind. Den chronologischen Handelsregis­ter­auszug benötigen Sie zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten. Der Handelsregisterauszug zeigt genau auf, welche Ereignisse im Unternehmen zu welchem Zeitpunkt stattfanden, wie z.B. Geschäftsführerwechsel oder Insolvenzverfahren.

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Selbstverständlich können Sie auch mehrere Handelsregis­ter­auszüge beantragen, um ganz sicher alle Informationen vorliegen zu haben. Ein chronologischer und ein historischer Handelsregisterauszug liefern Ihnen zusammen die gesamte Unternehmensgeschichte.

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