Sie suchen nach einer Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Handelsregisterauszug über Unternehmen und Kaufleute in Hamburg abzurufen? Dann sind Sie hier richtig:
Sie müssen nicht erst beim Handelsregister Hamburg anrufen oder selbiges anschreiben. Rufen Sie einfach den gewünschten Handelsregisterauszug bequem von Zuhause aus ab – flexible Zahlungsmöglichkeiten inklusive.
Egal ob Leasingvertrag, neue Geschäftsbeziehung oder als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten – unsere Auszüge sind offizielle Dokumente, die überall anerkannt werden.
Das Amtsgericht in Hamburg besteht aus 7 Stadtteilgerichten. Das Handelsregister Hamburg zählt zum Registergericht und befindet sich sehr zentral in der Caffamacherreihe in der Nähe des Bahnhofs Dammtor.
Im Jahr 1993 schuf das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz die rechtliche Möglichkeit, das Handelsregister in elektronischer Form zu führen. Nach und nach begannen die einzelnen Bundesländer deren jeweilige Handelsregister umzustellen. Seit 2007 wird das deutsche Handelsregister vollständig elektronisch geführt.
Das Handelsregister Hamburg wird bereits seit 2001 komplett digital betrieben. Das bedeutet, dass sämtliche Informationen über Unternehmen und Kaufleute elektronisch aufbereitet und über das Handelsregister Hamburg online ausgegeben werden. So können Bürger und Bürgerinnen der Stadt Hamburg, aber auch deutschlandweit, recherchieren und selbige Auszüge herunterladen – ohne dass es eines speziellen Grundes bedarf.
Informationen in einem Handelsregisterauszug:
Nicht eingetragene Tatsachen im Handelsregisterauszug können dem entsprechenden Unternehmen auch nicht gegengehalten werden (negative Publizität, § 15 [5] Abs. 1 HGB). Ebenso muss eine Firma eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 2 HGB).
Jahresabschluss / Bilanz
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres und gibt Auskunft über die finanzielle Lage sowie den Erfolg eines Unternehmens.
Liste der Gesellschafter
Hier können Sie Informationen über die aktuellen Eigentümer, das Gesellschaftskapital sowie Kapitalanteile des Unternehmens einsehen.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag stellt das Gründungsdokument eines Unternehmens dar. Hieraus können Sie Informationen über die Firmengründer und über die Verteilung der Anteile und Stimmrechte entnehmen sowie weitere gesellschaftsrelevante Daten finden.
Im Handelsregister Hamburg wird jedoch nicht jede für den Rechts- und Handelsverkehr bedeutsame Tatsache eingetragen. Beispielsweise darf die Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) nicht eingetragen werden, obwohl sie im Geschäftsalltag von großer Bedeutung ist und im Handelsverkehr täglich vorkommt.
Mit diesen Dokumenten liefert ein Handelsregisterauszug wichtige Details für eine Bestandsaufnahme und gibt Aufschluss über den Firmenhintergrund.
Es gibt 3 Arten von Auszügen aus dem Handelsregister Hamburg, die unterschiedlichen Zwecken dienen:
Aktueller Auszug Der aktuelle Ausdruck aus dem Handelsregister Hamburg gibt einen Überblick über die zum Zeitpunkt des Abrufes geltenden Eintragungen.
Gelöschte (rot markierte) oder erklärende Eintragungen sind nicht vorhanden. Aktuelle Handelsregisterauszüge werden bei gerichtlichen Uneinigkeiten oder für Vertragsabschlüsse benötigt.
Chronologischer Auszug Der Chronologische Auszug gibt alle Registereintragungen (also auch gelöschte) in chronologischer Reihenfolge wieder. Der Start liegt hier bei der Einführung des elektronischen Handelsregisters.
Historischer Auszug Für Daten vor dem elektronischen Handelsregister Hamburg müssen Sie den Historischen Abdruck wählen. Dieser zeigt die gesamten eingescannten Registerblätter bis zum Tag der Umstellung auf das elektronisch geführte Handelsregister Hamburg.
Die Anmeldung für das Handelsregister Hamburg erfolgt mit Hilfe einer speziellen Software, der EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach).
Diese kann kostenfrei heruntergeladen werden. Sie benötigen für die Übermittlung der Unternehmensdaten dann nur noch eine qualifizierte Signaturkarte.
Die Bekanntmachung im Handelsregister ist für das Unternehmen mit Kosten verbunden.
Kleingewerbetreibende sind nicht dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister einzutragen, können dies aber gerne machen. Dann wird der Firmenname mit e.Kfm. (eingetragener Kaufmann) oder e.Kffr. (eingetragene Kauffrau) ergänzt.
Die Registergerichte müssen den Antrag prüfen und nicht eintragungsfähige Anträge, z.B. aufgrund falsch übermittelter Daten, zurückzuweisen. So können Sie sicher sein, dass alle eingetragenen Tatsachen der Wahrheit entsprechen.
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